Hörtests / Kinderaudiometrie

Hörprobleme bei Säuglingen und Kindern sind ein vergleichsweise häufiges Phänomen. Rund 3 von 1000 Baby kommen mit einem angeborenen Hördefizit zur Welt. Da die einwandfreie akustische Wahrnehmung von Sprache für die Entwicklung des Kindes von entscheidender Bedeutung ist, ist das frühzeitige Erkennen solcher Hörstörungen enorm wichtig.

Glücklicherweise stellt die heutige Medizintechnik zuverlässige Instrumente zur Verfügung, mit denen sich Hörprobleme bei Säuglingen und Kindern schonend erkennen lassen. Werden die Hörprobleme erkannt, können Eltern aus verschiedenen, effektiven Therapieformen wählen, um dem Kind trotz allem eine normale und gesunde Entwicklung zu ermöglichen.

Eines der zentralen Probleme bei Hörscreenings von Säuglingen ist, dass diese noch keine eindeutige Reaktion zeigen können. Bei angeborenen Hörfehlern ist es zudem so, dass sich das Kind an eventuell lediglich gedämpft wahrgenommene Geräusche gewöhnt hat oder gewöhnen kann und das Hördefizit damit vom Kind als Norm wahrgenommen wird.

Hörprobleme bei Säuglingen und Kindern müssen daher mittels einer objektiven Diagnostik erkannt werden. Das bedeutet, dass das Screening unabhängig vom Mitwirken des Kindes durchführbar sein muss.

In unserer Praxis bieten wir die verschiedenen Standard-Optionen für das Neugeborenenhörscreening an. Probleme mit dem Gehör lassen sich so direkt vor Ort in Bremen erkennen und zuverlässig therapieren.

Eines der Verfahren dazu ist die Messung Otoakustischer Emissionen.

1. Otoakustische Messung bei Ihrem HNO Bremen

Als Otoakustische Emissionen werden Geräusche bezeichnet, die von den Sinneszellen, die akustische Signale verarbeiten, selbst produziert werden. Bei der Schallreizung durch ein Geräusch verstärken die Sinneszellen motorisch das Schallsignal und ermöglichen so ein eindeutiges und klares Hören.

Diese motorische Aktivität der Sinneszellen produziert ein spezifisches Geräusch in einem bestimmten Frequenzbereich, das durch hochempfindliche Mikrofone aufgezeichnet werden kann. Lediglich gesunde und „hörfähige“ Zellen senden dieses Signal aus. Sofern eine Störung vorliegt, bspw. durch Verletzung oder einen genetischen Defekt, werden von den Zellen keine Geräusche erzeugt.

Ob eine Störung der Sinneszellen vorliegt – lässt sich daher bei einer Otoakustischen Messung feststellen. Aufgrund der entscheidenden Bedeutung der Sinneszellen beim Hörvorgang ist dieses Verfahren in der Regel der erste Schritt bei einem Neugeborenenscreening. Sofern der Befund positiv ausfällt, ist also eine grundlegende Hörfähigkeit gegeben und das Ohr gesund, bzw. zur Übertragung von Geräuschen an das Hirn in der Lage.

Da die Messung einfach über eine Mikrosonde im Gehörgang vorgenommen werden kann, ist es möglich die Messung auch durchzuführen, während der Säugling schläft.

2. AABR (Hirnstammaudiometrie)

Sollte es bei der Messung der otoakustischen Signale Auffälligkeiten geben, ist der nächste Schritt beim Neugeborenenhörscreening in unserer Bremer HNO Praxis, die sogenannte AABR. Hierbei wird untersucht, ob beim „Transport“ der akustischen Signale vom Ohr zum Gehirn eine Störung vorliegen könnte. Die Übertragung der vom Ohr registrierten Signale zum Gehirn läuft über schwache elektrische Impulse ab, die über die Nervenbahnen geleitet werden. Die hochgradig empfindliche Geräte, die bei der Hirnstammaudiometrie in unserer Praxis zum Einsatz kommen, registrieren diese Impulse und so kann erkannt werden, ob ein „Übertragungsfehler“ vorliegt.

Bei der AABR, die wir in unserer Praxis durchführen, geht diese Untersuchung extrem schnell. Statt der „klassischen“ Verfahren, die eine Untersuchung benötigt haben, die 10-15 Minuten dauert, benötigt eine Untersuchung per AABR lediglich 90 Sekunden pro Ohr.

Auch die Hirnstammaudiometrie ist ein objektives Verfahren zur Messung der Hörfähigkeit. Das heißt, auch hier ist es unabhängig von den Reaktionen des Säuglings oder Kleinkindes möglich zu erkennen, ob hier eine Ursache für eine eventuelle Hörstörung vorliegt.

Wann sollte ein Hörscreening durchgeführt werden?

Grundsätzlich lässt sich hier sagen: je früher, desto besser. Die Chancen auf eine erfolgreiche Therapie von Hördefekten ist in einem frühen Stadium ungleich höher.

Außerdem ist es bzgl. der Entwicklung des Kindes ungleich schwerer, den durch eine unerkannte Schwerhörigkeit verursachten Rückstand bei der Sprachentwicklung aufzuholen.

Ist das Hörscreening Pflicht?

Der Gesetzgeber empfiehlt, das Hörscreening jedenfalls innerhalb der ersten 3 Lebensmonate durchzuführen und eine evtl. notwendige Therapie vor dem 6. Lebensmonat zu beginnen. (Mehr dazu finden Sie hier: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-681/2008-06-19-Kinder-H%C3%B6rscreening_BAnz.pdf). Die Durchführung des Screenings ist grundsätzlich freiwillig – aber sehr zu empfehlen, zumal auch die gesetzlichen Kassen die Kosten dafür tragen. Da die Untersuchung schonend ist, raten wir Eltern hier nach dem „safety first“ Prinzip zu agieren.

Was bedeuten die Ergebnisse?

Ein auffälliges Ergebnis bedeutet noch nicht, dass Ihr Kind ein schlechtes Hörvermögen hat, sondern dass das Screeningergebnis durch weitere Klinikdiagnostik abgeklärt werden muss.

Des Weiteren ist ein unauffälliges Ergebnis ebenfalls kein „Freifahrtschein“, da Schwerhörigkeit oder andere Schäden, die ein verschlechtertes Hören zur Folge haben können, auch noch in der Folge auftreten können. Eine der verbreiteteren Ursachen für eine Beeinträchtigung des Hörens ist etwa eine Ohrinfektion.

Welche Therapieformen gibt es?

Abhängig von der genauen Diagnose gibt es verschiedene Möglichkeiten die Schwerhörigkeit zu therapieren. Sprechen Sie dazu mit uns in unserer Bremer Praxis. Wichtig ist jedenfalls, möglichst zügig einen Hörfehler zu therapieren, um zu vermeiden, dass die Entwicklung Ihres Kindes leidet. Zu der Frage danach welche Therapieformen- und Möglichkeiten es gibt, laden wir Sie gern zu einem Beratungsgespräch in unsere HNO Praxis in Bremen ein. Nutzen Sie einfach das Formular auf unserer Seite oder rufen uns an unter: 0421 / 23 75 29

Außerdem führen wir noch spezielle Kinderhörtestprüfungen durch.

Darauf können Sie bei Ihrem HNO Bremen bauen:

  • Ausführliche Anamnese
  • Otomikroskopische Inspektionen des Gehörgangs und Trommelfells
  • Spielaudiometrie (kindgerechte Hörtests mit Spielzeug und Ablenkhörtests)
  • Dichotischer Hörtest nach Uttenweiler zur Diagnostik von Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen

Hoertest-Kinderaudiometrie

Gern sind
wir für Sie da

HNO-Praxis Jörg-Guido Schlegel
Horner Heerstraße 33, 28359 Bremen

Bitte erkundigen Sie sich auch nach unserer
offenen Sprechstunde

Zeige mehr
Vereinbaren Sie
einen Termin

Vereinbaren Sie einen Termin
ganz einfach online!

per Telefon:0421 / 23 75 29
Ihr Termin
Wir auf Facebook
Praxis-App

Mein HNO-Arzt